Kosten und Kostenerstattung für Psychotherapie
Die Kosten einer Psychotherapie hängen davon ab, wie Sie versichert sind und wie die Behandlung finanziert wird. Hier finden Sie Informationen zur Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfe, zur Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte und zur Psychotherapie als Selbstzahler:in.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Je nach Versicherungstarif und Beihilfevorschriften können die Kosten für eine Psychotherapie ganz oder teilweise übernommen werden.
Bitte informieren Sie sich über die Bedingungen Ihres Tarifs, den Umfang der Kostenerstattung und die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen. Klären Sie auch, welche Antragsformulare und Unterlagen Ihre Versicherung benötigt, und lassen Sie sich diese möglichst vorab zusenden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis finden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung für die Behandlung in einer Privatpraxis möglich sein.
Wenn Sie diesen Weg nutzen möchten, unterstütze ich Sie gerne bei den nächsten Schritten und informiere Sie über das Vorgehen. Die Voraussetzungen und das Antragsverfahren hängen von Ihrer individuellen Situation und den Anforderungen Ihrer Krankenkasse ab.
Weitere Informationen finden Sie in der Patienteninformation der Bundespsychotherapeutenkammer zur Kostenerstattung.
Psychotherapie als Selbstzahler:in
Sie können die Psychotherapie auch selbst bezahlen. Dafür ist kein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse erforderlich. Bei freien Terminen kann die Behandlung zeitnah beginnen.
Das Honorar beträgt 131,15 € pro Sitzung (50 Minuten). Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) zum 3,0-fachen Satz.
Psychologische Testungen, die biografische Anamnese und benötigte Therapiematerialien sind im Honorar enthalten. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten.
In begründeten Einzelfällen kann nach persönlicher Absprache ein reduziertes Honorar vereinbart werden.
Da die Behandlung nicht über Ihre Krankenversicherung abgerechnet wird, werden im Rahmen der Abrechnung keine Angaben zur Behandlung an diese übermittelt.
Sie haben Fragen zu den Kosten?
Wenn Sie unsicher sind, welche Möglichkeit für Sie infrage kommt, können Sie mich gerne kontaktieren. Gemeinsam können wir schauen, welche nächsten Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.
